Spenden
Damit eine Mitgliedschaft in der WLH keine Frage des Geldes ist, ist diese beitragsfrei. Da die Arbeit vor Ort aber finanziert werden muss, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie uns unterstützen. Spenden können persönlich oder per Überweisung erfolgen.
Überweisung
Für beliebige Beträge können Sie die Banküberweisung auf unser Konto nutzen. Bitte geben Sie bei der Banküberweisung Ihre Daten an, falls Sie eine Spendenquittung wünschen.
PayPal
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Persönlich
Gerne können Sie uns auch persönlich Spenden zukommen lassen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch hier einen Spendenquittung aus.
STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.